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Ist das Verfahren der EU gegen Google gerechtfertigt?

Wieder einmal war die große Suchmaschine diese Woche in den Nachrichten, und wieder einmal waren die Schlagzeilen negativ. Es steht der Verdacht im Raum, Google habe die SERPs zu seinen Gunsten geändert und andere Preisvergleichsportale benachteiligt. Konkret könnte das bedeuten, Google habe die Netzneutralität verletzt. Weil diese Vorwürfe auch in den USA gegen den Suchmaschinendienstleister vorliegen, hat jetzt auch die EU Kommission ein formelles Verfahren eröffnet.

Google selbst hat in seinem Blog am 30.11. zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Interessant ist daran weniger, dass Google die Leser davon überzeugen möchte, dass es sich schlicht um den Neid der Konkurrenz handelt. Die Google Ergebnisse seien für User gemacht, nicht für Webseiten Betreiber. Wir nehmen folgendes Statement unter die Lupe:

“We aim to be as transparent as possible. We provide more information about how our ranking works than any other major search engine (…) And we’re committed to increasing that transparency going forward. At the same time, we don’t want to help people game our system. We do everything we can to ensure that the integrity of our results isn’t compromised.”

Unter SEOs ist Google eher als Unternehmen bekannt, das sich nicht gerne in die Karten schauen lässt. Und das aus gutem Grund, denn der Vorwurf der Manipulation wiegt schwer. Wenn sich in der Öffentlichkeit die Meinung durchsetzt, dass die Suchergebnisse nicht neutral sind, ja von Geschäftsinteressen dominiert sind, dann könnte die Suchmaschine User verlieren. Doch dies ist nicht wahrscheinlich, denn Google beherrscht den Markt der Suchmaschinen durch Vollständigkeit und Geschwindigkeit.

Aber manipuliert Google die Suchergebnisse? Dieser Vorwurf ist erst dann gerechtfertigt, wenn es gelingt, eindeutige Beweise über einen längeren Zeitraum vorzulegen. Für das deutsche Web lässt sich das anhand von Stichproben nicht bestätigen. Schließlich hängen die SERPs auch von den jeweiligen Data Centern ab. Der Vorwurf mag das Misstrauen gegen Google in der Bevölkerung weiter steigern, aber auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.