SHERPAGROUP GmbH
Gabelsbergerstrasse 52
80333 München

Tel: +49-89-614 215 110 Fax: (-08)
Mail: kontakt [at] sherpatec.com

 

BGH urteilt – Kommentare in Bewertungsportale dürfen anonym bleiben!

Viele Internetnutzer lieben es in Bewertungsportalen sowohl ihre positiven, als auch ihre negativen Erfahrungen kund zu tun. Dies ist an sich eine gute Sache, denn heutzutage liest man sich zunächst Bewertungen durch, bevor man einen Arzt besucht oder in ein neues Restaurant geht. Der Vorteil für die Bewertenden ist, dass Sie problemlos Ihre Meinung mitteilen können, der Nachteil jedoch ist, dass der Betroffene bei falschen Tatsachenbehauptungen nicht viel dagegen tun kann, denn die Nutzer bleiben weiterhin anonym und falsche Äußerungen müssen auch nicht immer gelöscht werden. So hat der Bundesgerichtshof nach der Klage eines Arztes gegen eine Bewertungsplattform entschieden.

Dieser Arzt eine solche Bewertungsplattform vor Gericht gebracht. Der Grund: über ihn gab es unwahre Behauptungen von einem anonymen Nutzer dieser Bewertungsplattform, die der Praxis schaden konnten. Nachdem die Kommentare widerholt gelöscht wurden, kommentierte der anonyme Nutzer weiterhin. Der Arzt verlangte den Namen des Nutzers, um die Angelegenheit persönlich zu klären, was jedoch nicht möglich war. Laut Bundesgerichtshof darf die Bewertungsplattform den Namen des Nutzers allerdings für sich behalten. Sogar Kommentare dürfen stehen gelassen werden, es sei denn es gibt eine „ehrverletzende Äußerung“.

Auch uns ist schon etwas Ähnliches passiert: Auf der Bewertungsplattform Yelp wurde ein Kommentar eines Nutzers abgegeben, Marc. O aus Bremen. Wir wünschten die Löschung dieses Kommentars oder einen richtigen Namen, wenigstens eine E-Mail-Adresse. Ein Marc O. aus Bremen war nach Einsicht aller Unterlagen nie Kunde bei uns, daher kann diese Äußerung nicht korrekt sein. Yelp weigert sich weiterhin etwas gegen diese unwahre Äußerung zu tun und akzeptiert damit, das Lügen und diffamierende Äußerungen auf ihren Seiten die Runde machen.

Die einzigen, die tatsächlich von diesem BGH Urteil profitieren sind eben diese Bewertungsplattformen, denn durch Anonymität ziehen sie Millionen von Nutzern an. Wäre es möglich die Namen der Nutzer zu erfahren, würden es sich viele zwei Mal überlegen, ob sie tatsächlich einen unwahren Kommentar abgeben, oder doch lieber ihre wahre Meinung kundgeben.

Ein wenig Hoffnung gibt es allerdings doch für die Betroffenen. Mit den richtigen Maßnahmen kann man dieser negativen Werbung entgegenwirken. So haben wir mit einem Trick den Yelp-Eintrag von der ersten Seite der Google Suchergebnisse verbannt, indem wir uns einfach auf Yelp umbenannt haben. So erscheint der Eintrag nun weiter hinten und fällt nicht auf, wenn nach Sherpatec gesucht wird. Auch kann man durch gezieltes Reputationmanagement diesen Negativbeiträgen entgegenwirken. Wir können Ihnen gerne dabei helfen – wenden Sie sich einfach an uns!