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09/08/2012 - 08:55

Die neue Gesetzesverordnung im E-Commerce seit dem 01.August 2012, worauf es jetzt zu achten gilt

Das Internet verleitet dazu, sich kurz auf einer Seite einzutragen, die nächste Seite anzusteuern um sich erneut bei einem anderen Angebot anzumelden. Am Ende der Sitzung weiß der User oft nicht mehr, auf welchen Seiten er war und für welche Newsletter er sich angemeldet hat. Dieses Verhalten haben sich schon seit Jahren Trickbetrüger zu Nutze gemacht, indem sie Abos anbieten, ohne genau darauf hinzuweisen, dass das Angebot mit hohen Kosten verbunden ist. In der Regel haben diese zweifelhaften Geschäftsmodelle vor Gericht kaum Erfolg, trotzdem gibt es immer wieder Geschädigte, die trotzdem zahlen um den hohen Aufwand zu vermeiden.

Diese Tatsache war schon lange bekannt und letztes Jahr hat sich die Bundesregierung entschlossen zu Handeln. Der Gesetzesentwurf wurde dann im März dieses Jahres im Bundestag verabschiedet und trat am 1. August in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Shops (nicht nur Abos) auf das neue System umgestellt sein.

Die neue Vorschrift wird zwar im Allgemeinen „Button-Lösung“ genannt, doch beinhaltet sie eine umfassende Informationspflicht des Verbrauchers. Seiten, die davon abweichen, können erstens kostenpflichtig abgemahnt werden und zweitens ist der darüber abgeschlossene Vertrag ungültig. Es könnte also theoretisch ein Laptop, das über diese Seite gekauft wurde, auch nach mehreren Jahren noch zurückgebracht werden.

Nun aber zu den Details:

1.       Der Button muss eindeutig beschriftet sein, so dass genau hervorgeht, dass die Bestellung kostenpflicht ist. Als eindeutig sieht der Gesetzgeber Formulierungen wie:

·         Kaufen

·         Kostenpflichtig bestellen

·         Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen

Andere Formulierungen, aus denen nicht unbedingt zu schließen ist, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, werden nicht mehr akzeptiert. Solche Formulierungen sind etwa

·         Los

·         Bestellen

·         Weiter

·         Anmeldung

Natürlich muss die Aufschrift auf den Buttons gut lesbar sein. In der Vergangenheit haben einige unseriöse Shopbetreiber ihre Hinweise so klein geschrieben, dass sie von der Mehrzahl der Besucher gar nicht gesehen wurden. Auch diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.

2.       Vor dem Bestellbutton müssen noch weitere Informationen angebracht sein, mit denen das Produkt genau beschrieben wird. Es ist nicht zulässig, diese erst nach dem Button zu platzieren. Ebenso ist es  abmahnungsfähig, wenn sich zwischen dem Text und dem Button noch ein anderes gestalterisches Element befindet, so dass der Eindruck entsteht, dass der Text nicht zum Button gehört. Es muss genau beschrieben sein

·         Um welches Produkt des sich handelt

·         Bei einem Abosystem oder einen anderen Vertrag, die Zeit, die der Vertrag mindestens läuft

·         Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung. Sollte es nicht möglich sein, einen genauen Preis anzugeben, dann ist die Berechnungsgrundlage des Preises genau anzugeben, aus der sich der Käufer den Endpreis dann selber errechnen kann.

·         Selbstverständlich müssen auch die Lieferkosten mitgeteilt werden.

Diese Buttonlösung hat im Vorfeld für eine gewisse Unruhe unter den Händlern gesorgt, denn schließlich muss der Shop überarbeitet werden und dadurch entsteht eine nicht unbeträchtliche Mehrarbeit oder Kosten für die Änderung des Shops kommen auf den Unternehmer zu. Der Aufwand dürfte sich aber für seriöse Händler in Grenzen halten, denn wer ein solides Unternehmen führt, der hat bisher schon immer auf Transparenz geachtet und diese Vorschriften ohnehin schon zum größten Teil umgesetzt. Wer sich bislang rechtlich in einer Grauzone bewegt hat, der musste natürlich sein Angebot umfangreich überarbeiten oder vom Netz nehmen. Durch diese Vorschrift ist das Internet ein wenig sicherer geworden und wird vielleicht langsam das Vertrauen gewinnen, das ihm manchmal – gerade bei der älteren Generation – noch fehlt.

29/06/2012 - 09:19

 

Im Augenblick sorgt gerade das neue Google Update Nr 36 für Unruhe in der SEO Welt, denn es stellt die bisherigen Rankings teilweise auf den Kopf und wer bislang eine  gute Position eingenommen hat, sieht sich plötzlich auf den unteren Plätzen wieder.

Um den Sinn und Zweck diese Updates zu verstehen, sollte man vielleicht für kurze Zeit die „SEO Position“ verlassen und sich in die Suchmaschine hineinversetzen. Im Prinzip handelt es sich bei Google um einen Dienstleister, der die Aufgabe hat, seine Kunden mit den optimalen Informationen zu versorgen. Google ist deswegen so erfolgreich, weil sie das am besten verstehen.  Auch das Penguin Update vor einigen Monaten hatte schon eine ähnliche Auswirkung auf die SEO Welt. Da rutschten manche Suchbegriffe plötzlich weit nach unten ab und die Suchmaschinenoptimierer verstanden die Welt nicht mehr. Es hat sich aber gezeigt, dass im Prinzip nur die Seiten abgestraft wurden, die kein sauberes SEO betrieben.

Das Update Nr. 36, das manchmal einfach  Venice Update genannt wird, geht nun noch einen Schritt weiter. Aber im Prinzip ist dieser Schritt von Google nur konsequent. Wenn man sich mal die Mühe macht und die Seite von Google näher betrachtet, dann stellt man fest, dass links in der Randspalte die Stadt eingetragen ist, in der man sich befindet. Theoretisch kann man das natürlich auch ändern, doch diese Mühe macht sich kaum einer. Wer nun in die Google Suchmaske Maler eingibt  und in München wohnt, erhält automatisch Handwerker aus seiner Umgebung angezeigt. Google berücksichtigt also seit dem Venice Update stärker lokale Suchergebnisse.

Bei diesem Punkt muss der Suchmaschinenoptimierer ansetzen. Es gibt durchaus  Gewerbetreibende, die für einen lukrativen Auftrag bereit sind 100 oder noch mehr Kilometer zu fahren. Er wird aber keine Aufträge mehr bekommen, denn wenn ein Bauherr aus Schleswig Holstein „Maler“ bei Google eingibt dann erhält er niemals einen Maler aus München, sondern  einen Maler aus seiner näheren Umgebung. Dem kann man natürlich durch die Schaltung von Google Adwords  Anzeigen begegnen  oder man optimiert mehrere Seiten für verschiedene Regionen mit den Suchbegriffen „Maler München“, „Maler Berlin“ oder „Maler Hamburg“.

Es gibt selbstverständlich auch Keywords, die sich nicht auf eine  bestimmte Region eingrenzen lassen und auf die das Venice Update keinerlei Auswirkungen hat. Diese müssen aber erst einmal ermittelt werden.

Es kommt also auf die Agenturen Arbeit zu: Sie müssen erst einmal untersuchen, welche Auswirkungen  das Venice Update auf das Ranking der einzelnen Suchbegriffe hat, danach muss geklärt werden, ob dieses Keyword einen regionalen Bezug hat und  wie man dem begegnen kann und schließlich müssen unter Umständen manche Seiten  so optimiert werden, dass dieser regionale Bezug berücksichtigt wird.

Die Firmenpolitik von Google, immer besseren und genau auf den Wünschen der Kunden zugeschnittenen Content zu liefern, kann von den Agenturen entweder mitgetragen werden oder nicht. Auf lagen Sicht kann man sich dem aber nicht entziehen und es wird immer schwieriger werden schlechten Content durch gute SEO Maßnahmen aufzuwerten. Wer aber die Sichtbarkeit von hochwertigem Content durch eine optimale Keywordichte auf  den Webseiten und einer sauberen Backlinkstruktur aufweist, der braucht kein Update zu fürchten. Heute nicht und auch nicht in der Zukunft.

16/05/2012 - 13:19

Zurzeit verschickt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Briefe mit dem Betreff „Aufsicht nach §38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG)“. In diesem Schreiben wird dem Webseitenbetreiber mitgeteilt, dass er zwar auf seiner Internetseite Google Analytics eingebunden aber nicht „datenschutzkonform ausgestaltet“ habe.

Schon im November 2009 gab der Düsseldorfer Kreis (das bundesweite Gremium der Aufsichtsbehörden) einen Beschluss heraus, wie eine datenschutzkonforme Ausstattung von Verfahren, die die Reichweite von Onlineangebote messen aussehen soll. Auf dieser Grundlage wurden Verhandlungen mit Google durchgeführt. Seit Herbst letzten Jahres gibt es nun einige Neuerungen bei Google Analytics, die der Webmaster auf seiner Internetseite berücksichtigen muss.

  • Grundsätzlich muss jeder Webmaster, der Google Analytics einsetzt seine Besucher darauf hinweisen, dass durch diesen Dienst Daten von ihm gesammelt werden
  • Zusätzlich kann sich jeder Surfer noch ein Deaktivierungs-Add-On installieren lassen. Auf diese Möglichkeit muss auf der Seite hingewiesen werden, möglichst mit einem Link auf die Seite von Google, auf der man sich dieses Add-On herunterladen kann
  • Grundsätzlich muss im Trackingcode die Funktion „_anonymizelp()“ implementiert werden, dadurch werden die letzten acht Zeichen der IP-Adresse gelöscht
  • Außerdem muss mit Google noch ein neuer Vertrag „zur Sicherstellung mit den Ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten“ abgeschlossen werden

Damit keinerlei Zweifel aufkommen enthält das Schreiben noch zusätzlich eine genaue Arbeitsanweisung plus einer Deadline, bis zu der die Arbeiten abgeschlossen sein müssen.

Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Sollten Sie bisher schon Google Analytics auf Ihrer Seite eingesetzt haben, dann haben Sie – laut dem Schreiben – die Daten unrechtmäßig erhoben, also müssen diese wieder gelöscht werden. Leider bietet Google hier keine passende Lösung an. Es gibt nur die Möglichkeit das Konto zu löschen, sich neu anzumelden und auf allen Ihren Internetseiten einen neuen Trackingcode einzubinden.
  2. Sie müssen mit Google den oben erwähnten Vertrag abschließen
  3. In der Datenschutzerklärung müssen die Besucher zuerst darauf hingewiesen werden und außerdem müssen sie natürlich über die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen werden. Hier sollte möglichst gleich der Link zur passenden Seite angegeben werden.
  4. Sie müssen Google mit der Kürzung der IP Adressen beauftragen. Dafür  müssen Sie in Ihrem Programmcode die Funktion „_anonymizelp()“ einbinden.

Der Webmaster muss zwar für seinen „Verstoß“ keine Strafe bezahlen, doch dieses Schreiben bedeutet einen immensen Arbeitsaufwand, verursacht durch typisch deutsche Gründlichkeit. Sollte Sie der Meinung sein, dass sie dieses Schreiben zu Unrecht erreicht hat, dann kann es sich lohnen, die Behörde anzuschreiben und dagegen Einspruch einzulegen.

04/05/2012 - 07:39

Mit März kündige Google in seinem Blog an, dass es in Zukunft neue Wege beschreiten wird um für die Benutzer der Suchmaschine Google wirklich hochwertigen Content zu liefern. Das Interesse von Google ist in diesem Fall klar: Eine Suchmaschine hat nur dann Erfolg, wenn sie gute und brauchbare Informationen für die Nutzer liefert. Hier hat Google offensichtlich Verbesserungsbedarf gesehen und am 24. April ein SEO Update, das sogenannte Penguin (oder Pinguin) Update, veröffentlicht.

Quelle: webmarketingpros.com

Seit einer Woche nun ist der Ärger einiger Webmaster groß, wenn sie sehen, dass ihre Seite in der Sichtbarkeit plötzlich deutlich zurückgefallen ist und dementsprechend auch die Besucher ausbleiben. Für manche Seitenbetreiber kann so ein Einbruch durchaus existenzbedrohend sein. Wenn man nun aber die Gründe für das plötzlich schlechte Abschneiden der einen oder anderen Seite betrachtet, dann stellt man fest, dass die Probleme größtenteils hausgemacht sind. Allzu oft werden Seiten, die eigentlich keinen vernünftigen Content bieten durch schnelle und billige SEO Verfahren nach oben gebracht. Was soll man nun anders machen? Wer bisher ein vernünftiges Linkbuidling betrieben und wertvollen Content auf seiner Seite bereitgestellt hat, der braucht eigentlich nichts anderes zu machen. Ihm wird es kaum passieren, dass seine Seite durch dieses Update abgestraft wird.  Ganz im Gegenteil, wahrscheinlich kann er sich jetzt über mehr Besucher freuen. Ein großes Augenmerk legt Google den ersten Analysen zufolge scheinbar auf die Linktexte. Wenn diese immer auf die gleichen Keywörter lauten, dann vermutet Google - oft zu Recht – Spam und gekaufte Links dahinter und straft eine solche Seite ab. Selbstverständlich darf und soll man auch Linkbuilding weiterhin wie bisher betreiben, doch wer auf schnelle und einfache Methoden setzt, der wird früher oder später zu den Verlierern zählen. Das Kaufen von Links über Netzwerke ist genauso schädlich für eine Seite wie Kommentarspam in Blogs, wobei die Kommentare oft nur aus wenigen Wörtern bestehen und manchmal sogar noch das Keyword als Benutzername verwendet wird.

Somit wurden „überoptimierte“ Seiten mit der neuen Algorithmusänderung durch Google abgestraft. Die Zahl der betroffenen Seiten liegt nicht ganz so hoch, wie beim Vorläufer - dem Panda Update. Dort waren es ca. 12% aller Suchanfragen, die durch die Änderung betroffen waren. Im neuen Update sind es lediglich ca. 3%. Laut Matt Cutts Blog-Beitrag „Another step to reward high quality sites“ im Google Blog, soll White  Hat SEO belohnt und Black Hat SEO bestraft werden. Seiten mit hochqualitativem Inhalt sollen belohnt werden und die Webmaster, die ihre eigenen Seiten untereinander verlinken und die Seiten mit Keywords füllen, werden zu Recht bestraft. Die größten Verlierer waren unter anderem tagesegeldkonto.com mit  -95,68% SEO Sichtbarkeit, tagesgeld.org mit -90,75% oder gutscheinrabatt.eu mit -90,04%. Auch Seiten, wie zum Beispiel Sony.de oder Hertz.de hat es erwischt.  

Im Großen und Ganzen ist die Aufregung vieler Webmaster nicht zu verstehen, denn es ist auch im SEO Bereich wichtig gute und hochwertige Arbeit abzuliefern. Wer immer schon nach diesem Grundsatz gehandelt hat, der braucht sich auch weiterhin um seine Sichtbarkeit keine Sorgen zu machen.

20/04/2012 - 17:12

DRUPAL Content Management System auf dem Prüfstand

Diese SWOT Analyse soll eine unabhängige Einschätzung mit Vorzügen, Nachteilen, Risiken und Chancen beim Einsatz des Content Management System Drupal aufzeigen:

 

Strength (Stärken)

  • Eigenständige und einfache Bearbeitung der Seiteninhalte
  • Keine Abhängigkeit von einem Dienstleister da Open Source Software/ keine Lizenzkosten
  • Schnelle Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Inhalte
  • Wiederverwendung der Inhalte für unterschiedliche Ausgabemedien
  • Klare Trennung von Sourcecode, Design und Inhalt
  • Hohe Sicherheitsstandards aufgrund weltweiter Entwicklungscommunity gewährleistet
  • Modulare Erweiterungen jederzeit möglich
  • Keine technischen Einschränkungen bei der Umsetzung komplexer Themen
  • Multisite Fähigkeit (bspw.: Verlage mit Magazinseiten)

Opportunities (Chancen)

  • Aufbau eines langfristig angelegten Internetauftritts (Design kann periodisch angepasst bzw. erneuert werden bei gleichbleibender Datenbank)
  • Schnelle Reaktionsmöglichkeit durch selbstständige Datenpflege (Kosteneinsparung)
  • Sehr Suchmaschinenfreundlich, d.h. Toprankings bei Suchmaschinen realistisch erzielbar
  • Entwicklung von individuellen Funktionen und Features (zB. Kalkulatoren, Auktionsfunktion) jederzeit möglich
  • Auch als Intranet einsetzbar aufgrund umfangreichen Funktionen im Backend

Weaknesses (Schwächen)

 

  • Drupal benötigt beim Einsatz diverser Module relative viel RAM.
  • Integration eines Shoppingmoduls bedingt sinnvoll
  • Es kann mehr Arbeit auf den Webseitenbetreiber und Mitarbeiter zu kommen, da Inhalte selbst gepflegt werden könne und nicht via EDV Dienstleister

 

 

 

Threats (Risiken )

 

  • Die Entwickler Community könnte zerfallen und folglich die Weiterentwicklung erschweren
  • Weiter ansteigende Attacken aus dem Netz könnten die Sicherheit der Webseite gefährden (allgemeines Web Problem)
  • Die Anzahl der Drupal Agenturen könnte zurückgehen, da andere CMS Systeme sich stärker profilieren
  • Die ausführende Agentur dokumentiert nicht ordentlich, dies macht einen Agenturwechsel aufwendiger